Sprachenfolge
Die Bedeutung der Fremdsprachenwahl bis zum Abitur
Entscheidend ist die „Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der Gymnasialen Oberstufe“ (APO-GOSt):
Jede Schülerin/jeder Schüler muss in der gymnasialen Oberstufe (neben weiteren Belegungspflichten) entweder zwei Fremdsprachen oder zwei Naturwissenschaften durchgehend belegen.