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Sprachenfolge

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Die Bedeutung der Fremdsprachenwahl bis zum Abitur

Entscheidend ist die „Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der Gymnasialen Oberstufe“ (APO-GOSt):
Jede Schülerin/jeder Schüler muss in der gymnasialen Oberstufe (neben weiteren Belegungspflichten) entweder zwei Fremdsprachen oder zwei Naturwissenschaften durchgehend belegen.

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